SIDROGA Magen-Darm-Beruhigungstee Filterbeutel
Abb. ähnlich

SIDROGA Magen-Darm-Beruhigungstee Filterbeutel (Menge: 20 St)

PZN: 10109301
Darreichung: Tee
Menge: 20 St

Hersteller: Sidroga Gesellschaft für Gesundheitsprodukte mbH

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Indikation:
Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, dass ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Zur Besserung von leichten Magen-Darm-Beschwerden wie Völlegefühl, Blähungen und leichten krampfartigen Beschwerden. Hinweise zu den Anwendungsgebieten Bei Beschwerden, die verstärkt auftreten, länger als 14 Tage andauern oder periodisch wiederkehren, wird die Rücksprache mit einem Arzt empfohlen.

Hersteller Adresse:
Sidroga Gesellschaft für Gesundheitsprodukte mbH
Arzbacher Straße 78
56130 Bad Ems

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: kundenservice@berni24.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 0431-97457-27. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).