PZN: 6621499
Darreichung: Lösung
Menge: 4 g
Hersteller: Karo Pharma GmbH
Grundpreis: € 2.497,50 / 1kg
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 g Lösung
Wirkstoff Terbinafin hydrochlorid | 11,25 mg |
Wirkstoff Terbinafin | 10 mg |
Hilfsstoff Poly(acrylamid-co-isooctylacrylat) (x:y) | + |
Hilfsstoff Hyprolose | + |
Hilfsstoff Triglyceride, mittelkettige | + |
Hilfsstoff Ethanol | 863,75 mg |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Erwachsene | unabhängig von der Tageszeit | eine ausreichende Menge | eine ausreichende Menge |
Indikation:
Zur Behandlung von Tinea pedis (Fußpilzerkrankung).
Anwendungsbeschränkungen
Das Arzneimittel wird nicht zur Behandlung der hyperkeratotischen chronischen plantaren Tinea pedis (Mokassin-Typ) empfohlen.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
PZN: 5104951 /
Creme,
30 g
ratiopharm GmbH
Grundpreis: € 409,67 / 1kg
Hersteller Adresse:
Karo Pharma GmbH
Pionierstraße 2
82152 Krailling
Web Adresse:
www.karopharma.com
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: kundenservice@berni24.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 0431-97457-27. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).