ZYMAFLUOR D 500 Tabletten
Abb. ähnlich

ZYMAFLUOR D 500 Tabletten (Menge: 90 St)

PZN: 3665071
Darreichung: Tabletten
Menge: 90 St

Hersteller: Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg

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Anwendungsangaben

  • - Vorbeugung gegen Rachitis
  • - Vorbeugung gegen Karies

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette

Wirkstoff Colecalciferol0,0125 mg
Hilfsstoff Magnesium stearat+
Hilfsstoff Maisstärke+
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses+
Hilfsstoff Saccharin natrium-2-Wasser+
Hilfsstoff Vanillin+
Hilfsstoff Sojaöl, raffiniert+
Hilfsstoff DL-α-Tocopherol+
Wirkstoff Colecalciferol500 Internationale Einheiten
Wirkstoff Natriumfluorid0,553 mg
Wirkstoff Fluorid-Ion0,25 mg
Hilfsstoff Lactose-1-Wasser+
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline+
Hilfsstoff Crospovidon+
Hilfsstoff Gelatine vom Rind+
Hilfsstoff Saccharose+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Säuglinge und Kleinkinder bis 1 Jahrvorzugsweise abends1 Tablette1-mal täglich

Achten Sie darauf, dass bei Kindern nicht zusätzlich eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet wird.

Berücksichtigen Sie bitte die zusätzliche Fluoridzufuhr aus Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln bei der Dosierung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arzt oder Apotheker.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Kuhmilch bzw. Rindereiweiß!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Zum Zubereiten des Arzneimittels lassen Sie es in 1 Teelöffel Wasser auflösen bzw. zerfallen. Bei Säuglingen können Sie das Arzneimittel direkt ins Fläschchen geben. Wenn Sie das Arzneimittel der Flaschennahrung beifügen, achten Sie darauf, dass die Flasche vollständig ausgetrunken wird. Die Tabletten sind geschmacksneutral.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Arzt.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Zahnverfärbungen sowie zu Störungen des Knochenaufbaus. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Das Arzneimittel besteht aus einer Wirkstoffkombination. Über den Wirkmechanismus von Fluorid liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Folgende Mechanismen werden diskutiert: Hemmung von säureproduzierenden Mikroorganismen im Zahnbelag, Einbau in den Zahnschmelz und dadurch eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Säuren, sowie eine Verbesserung des Mineralhaushaltes des Zahnschmelzes. Der Wirkstoff Vitamin D3 (Colecalciferol) greift in der Proteinherstellung ein. Er löst die Bildung eines Proteins aus, welches Kalzium an sich bindet und an die Blutbahn abgibt. Auf diesem Wege wird der Blutkalziumspiegel erhöht, dieses Kalzium steht dann wiederum für den Knochenaufbau zur Verfügung.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Das Arzneimittel muss vor Hitze geschützt aufbewahrt werden.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Erhöhte Kalziumwerte
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin
- Eingeschränkte Beweglichkeit (z.B. durch einen Gipsverband)

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Wachstumsstörungen, bedingt durch chronische Erkrankungen

Das Arzneimittel ist ungeeignet, wenn bereits eine ausreichende Fluoridzufuhr durch z.B. Speisesalz, Mineralwasser oder Trinknahrung bei Säuglingen erfolgt. Ihr Arzt oder Apotheker berät Sie hierzu.

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder ab 1 Jahr: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel ist für Frauen in der Regel nicht geeignet. Sollte sich die Frage nach einer Anwendung aus irgendwelchen Gründen trotzdem stellen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
- Stillzeit: Fragen Sie in Ausnahmefällen auch dazu Ihren Arzt, da das Arzneimittel für Frauen in der Regel nicht geeignet ist.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Indikation:
Zur Vorbeugung gegen Rachitis und Karies bei Säuglingen und Kleinkindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres. Hinweise zu den Anwendungsgebieten - Bei früh- und mangelgeborenen Säuglingen sollte die Kariesprophylaxe durch systemische Fluoridzufuhr erst nach Erreichen eines Körpergewichtes von 3000 g und bei normaler körperlicher Entwicklung einsetzen. - Bei schweren, das Wachstum beeinträchtigenden chronischen Erkrankungen ist über die Fluoridprophylaxe im Einzelfall zu entscheiden. - Wenn das zur Ernährung des Säuglings oder Kleinkinds verwendete Wasser (Trink-, Tafel- oder Mineralwasser) einen Fluoridgehalt von mehr als 0,3 mg/l aufweist, sind Fluoridgaben entbehrlich. - Bei Verwendung mit Vitamin D3 angereicherter Milch ist die Zugabe von Vitamin D3 eventuell nicht erforderlich.

Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Hersteller Adresse:
Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg
Benzstraße 1
61352 Bad Homburg

Web Adresse:
www.viatris.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: kundenservice@berni24.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 0431-97457-27. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).