PZN: 12557966
Darreichung: Sublingualtabletten
Menge: 10 St
Hersteller: Klinge Pharma GmbH
Grundpreis: € 0,84 / 1St
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Dimenhydrinat | 50 mg |
Hilfsstoff Levomenthol | 1 mg |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1) | + |
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
Hilfsstoff Mannitol | + |
Hilfsstoff Carboxymethylstärke, Natrium Typ A | + |
Hilfsstoff Vanille-Aroma | + |
Hilfsstoff Saccharin | + |
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + |
Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Jugendliche ab 12 Jahren (über 45 kg Körpergewicht) | nach der Mahlzeit | 1-2 Sublingualtabletten | 3-mal täglich (im Abstand von mind. 6 Stunden) |
Jugendliche (über 56 kg Körpergewicht) und Erwachsene | nach der Mahlzeit | 1-2 Sublingualtabletten | 3-4 mal täglich (im Abstand von mind. 6 Stunden) |
Höchstdosis: Jugendliche ab 12 Jahren
(über 45 kg Körpergewicht): Eine Dosis von 6 Sublingualtabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Höchstdosis: Jugendliche
(über 56 kg Körpergewicht) und Erwachsene: Eine Dosis von 8 Sublingualtabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Zur Vorbeugung der Reisekrankheit sollte die erstmalige Einnahme ca. 1/2-1 Stunde vor dem Reisebeginn erfolgen.
Indikation:
1. Erwachsene:
Vorbeugung und Behandlung von Reisekrankheit.
2. Kinder und Jugendliche:
Vorbeugung und Behandlung von Reisekrankheit bei Kindern im Alter über 12 Jahren und 45 kg Körpergewicht
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hersteller Adresse:
Klinge Pharma GmbH
Bergfeldstraße 9
83607 Holzkirchen
Web Adresse:
www.klinge-pharma.com
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** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).