PZN: 5485717
Darreichung: Tee
Menge: 20X2.0 g
Hersteller: Sidroga Gesellschaft für Gesundheitsprodukte mbH
Grundpreis: € 109,75 / 1kg
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 2 g Tee = 1 Beutel
Wirkstoff Baldrianwurzel | 700 mg |
Wirkstoff Melissenblätter | 400 mg |
Wirkstoff Passionsblumenkraut | 300 mg |
Wirkstoff Pfefferminzblätter | 300 mg |
Hilfsstoff Rosmarinblätter | + |
Hilfsstoff Süßholzwurzel | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene | mittags und vor dem Schlafengehen, evtl. auch morgens | 1-2 Teebeutel | 2-3 mal täglich |
Indikation:
Zur Förderung des Schlafes und zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
- Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.
- Patienten, die sich schlechter oder nach 14 Tagen nicht besser fühlen, sollten sich an Ihren Arzt wenden.
Hersteller Adresse:
Sidroga Gesellschaft für Gesundheitsprodukte mbH
Arzbacher Straße 78
56130 Bad Ems
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: kundenservice@berni24.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 0431-97457-27. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).